Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Hölzl & Völklein GbR (HV) und den Teilnehmenden (TN) in Verbindung mit dem Fortbildungsvertrag der Online Meister Akademie für den Meisterkurs. Sie sind wesentliche Bestandteile des Vertrages und werden als solche von den Teilnehmenden anerkannt. Die Teilnehmenden wurden vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen und erklären Ihr Einverständnis mit diesen AGB durch Abschluss des Fortbildungsvertrages.
2. Fortbildungsinstitution
Hölzl & Völklein GbR, Wollmatingerstr. 31, 78467 Konstanz
Ansprechpartner: Herr Hölzl und Herr Völklein
3. Vertragsgegenstand, Fortbildungsziele und Lehrgangsinhalt
HV bietet unter diesen AGB einen theoretischen Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung Teil III & IV gegen Zahlung der entsprechenden Lehrgangsgebühr an. Dies beinhaltet die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Absolvieren für die theoretische Handwerksmeisterprüfung im Teil III & IV erforderlich sind. Das Ablegen der Meisterprüfung an der Handwerkskammer Konstanz ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und wird als kostenlose Option (siehe Ziff. 16) nach Verfügbarkeit angeboten.
4. Ort und Lehrgangsdauer
Der Vorbereitungskurs findet komplett online statt und kann somit von überall absolviert werden. Die Lehrgangsdauer beträgt in der Regel 15 Wochen und ist nur ausnahmsweise kürzer. Die Ausbildungskurse werden in Teilzeit (Montag – Freitag) abgehalten. Videocalls finden zweimal die Woche jeweils à 2 Unterrichtsstunden statt. Der Lernaufwand und das Lernpensum sind über die Woche hinweg von den Teilnehmenden selbständig über die Lernplattform einzuteilen.
5. Lehrgangsgebühren
Die Höhe der Lehrgangsgebühren ist im Fortbildungsvertrag vereinbart. Der Meistervorbereitungskurs Teil III kostet 1.990€, der Meistervorbereitungskurs Teil IV kostet 790€ und der Meistervorbereitungskurs Teil III & IV kostet 2.490€. Das optionale Hardcover Skript Teil III & IV kostet 99€. Bei einer Einmalzahlung werden die Lehrgangsgebühren sofort fällig. Für alle Kurse ist auch eine Ratenzahlung möglich (beispielhaft für Teil III & IV: 650€ bei Anmeldung, 890€ nach einem Monat und 950€ nach 2 Monaten). Die genauen Ratenzahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Fortbildungsvertrag. Die möglichen Zahlungsarten sind Paypal, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Vorkasse. Die Lehrgangsgebühren sind zu den vereinbarten Terminen pünktlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Kommen die Teilnehmenden mit einer Zahlungsrate mehr als 14 Tage in Rückstand, wird die gesamte offene Forderung sofort in voller Höhe fällig. HV ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtung aus dem Fortbildungsvertrag zurückzuhalten und daher den Teilnehmenden zu den Fortbildungskursen nicht zuzulassen, wenn und solange die Teilnehmenden ihre Zahlungsverpflichtungen aufgrund des Fortbildungsvertrages nicht erfüllt hat. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, jede Veränderung ihrer/seiner Wohnadresse unverzüglich schriftlich der HV mitzuteilen, solange noch irgendeine Zahlungsforderung ihm gegenüber offen ist. Das Zahlungsziel (und mögliche Verzugszinsen) werden im Rahmen des Vertragsabschlusses über unsere Lernplattform auf elopage bestimmt. Ab Fälligkeit der Forderung sowohl für die Einmalzahlung als auch für individuelle Ratenzahlungen behält sich HV vor zusätzlich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach §§ 249, 288 BGB zu erheben.
6. Anmeldung
Die Teilnehmenden können sich auf der Homepage der HV mit Abschluss des Fortbildungsvertrages anmelden. Jede Anmeldung ist unmittelbar nach Eingang dieser verbindlich. Die Lehrgangsgebühr ist entsprechend des vereinbarten Zahlungstermins fällig. Der Zahlungstermin wird im Rahmen des Vertragsabschlusses über unsere Lernplattform auf elopage bestimmt. HV behält sich das Recht vor, bei Unmöglichkeit, bei höherer Gewalt, Streik und Naturkatastrophen die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Wird die Veranstaltung abgesagt, erhalten die Teilnehmenden die von ihnen bezahlte Lehrgangsgebühr zurück. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von HV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HV beruht.
7. Pflichten und Anforderungen an die Teilnehmenden
Die Kursgebühr ist entsprechend der Zahlungsfristen zu entrichten. Zudem sind folgende Materialien von den Teilnehmenden zu kaufen:
– Internetzugang und Hardware um auf das digitale Format der Lehrveranstaltung und elopage zuzugreifen. Die Teilnahme am theoretischen Unterricht sollte für jeden Teilnehmenden im Interesse einer erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung als selbstverständlich angesehen werden.
– Bücher (Handwerkerfibel ca. 69,90 €), diese sind von den Teilnehmenden selbst zu organisieren und müssen beim Kursbeginn vorhanden sein
– Digitales Skript ist kostenlos und ein ausgedrucktes Skript kostet 99€
Die Teilnahme am theoretischen Unterricht sollte für jeden Teilnehmenden im Interesse einer erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung als selbstverständlich angesehen werden.
8. Pflichten der HV
Der Leistungsumfang der von HV angebotenen Lehrgansveranstaltungen ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Weitergehende Leistungsverpflichtungen von HV, insbesondere die Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen oder die Ausrichtung einer Meisterprüfung in Konstanz, bestehen nicht. HV ist berechtigt, die Schulungsunterlagen nach dem jeweils neuesten Stand zu überarbeiten. Die Teilnehmenden haben jedoch keinen Anspruch auf eine gezielte Umsetzung einzelner Aspekte. Schulungsunterlagen dürfen ohne Genehmigung von HV nicht vervielfältigt, verändert oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Für Sonderkopien wird eine Gebühr erhoben. Videoaufnahmen, Bandmitschnitte und Fotografieren sind während der Lehrgangsveranstaltungen nicht gestattet, es sei denn für Schulungszwecke. HV darf die Daten, die der Kursverwaltung dienen, aufzeichnen. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Aufnahme und Speicherung der ihn betreffenden Daten einverstanden. HV erstellt dem Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung mit Dauer, Ziel und Inhalt der Lehrveranstaltung.
HV bietet die angegebenen Termine für die Lehrveranstaltungen nach Verfügbarkeit an und behält sich vor, die Termine der Lehrveranstaltung gegebenenfalls auch nach Abschluss des Fortbildungsvertrages anzupassen, falls dies erforderlich sein sollte. Dies wird den Teilnehmenden so früh wie möglich kommuniziert.
9. Kündigung
Der Fortbildungsvertrag gilt für die Lehrgangsdauer (siehe 5.). Der Fortbildungsvertrag ist für jede Vertragspartei nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
10. Widerruf
Bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. bei Nicht-Förderung der Lehrveranstaltung besteht die Möglichkeit für den Teilnehmenden kostenlos durch Mitteilung in Textform vor Beginn der Lehrveranstaltung vom Fortbildungsvertrag zurückzutreten.
Es besteht weiterhin ein allgemeines kostenloses Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss.
11. Aufhebungsvertrag
Eine Aufhebung des Fortbildungsvertrages ist mit beiderseitigem Einverständnis nach Vereinbarung der beiderseitigen Vertragspflichten möglich.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Haftung.
Die Teilnehmenden haften für Schäden im Zusammenhang mit dem Fortbildungsvertrag nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
HV haftet unbeschränkt für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden, Arglist oder Vorsatz sowie solche, die durch die Übernahme einer Garantie entstanden sind.
Für Schäden die durch einfache Fährlässigkeit und die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch HV verursacht wurden, haftet HV nur bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
Darüber hinaus haftet HV nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden.
12.2 Gewährleistung.
Weiterhin übernimmt HV keine Gewährleistung oder Garantie, dass die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt wird. Aus dem Kursangebot resultiert keine Haftung für HV für das Bestehen der Meisterprüfung. Es obliegt den Teilnehmenden sich mit der Unterstützung von HV ausreichend auf die Prüfung vorzubereiten.
13. Sonstige Verpflichtungen der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden verpflichten sich:
1. Alle Lehrgangsgebühren sonstige Gebühren rechtzeitig zu bezahlen,
2. sich an die vereinbarten AGB zu halten,
3. bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, und
4. dem Ruf und Ansehen der Schule keinen Schaden zuzufügen.
14. Teilnahme an der Meisterprüfung
Es obliegt den Teilnehmenden sich selbständig für die Meisterprüfung bei einer Handwerkskammer ihrer Wahl anzumelden und die Meisterprüfung entsprechend bei dieser (inkl. Konstanz) abzulegen. Die Zulassung zur und Durchführung der Meisterprüfung ist nicht Vertragsgegenstand des Fortbildungsvertrages.
HV bietet darüber hinaus den Absolventen des Vorbereitungskurses, je nach Verfügbarkeit und Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen, die Möglichkeit an, die Meisterprüfung in Konstanz abzulegen. Voraussetzung zur Teilnahme an der Meisterprüfung in Konstanz ist die Zulassung durch die Handwerkskammer Konstanz bzw. die Freigabe für die Teile III & IV für die Handwerkskammer Konstanz. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzung obliegt den Teilnehmenden.
Sie senden die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises, Gesellenbrief und Freigabedokument) an die Handwerkskammer Konstanz, Webersteig 3, 78462 Konstanz bzw. die Handwerkskammer, an der die Teilnehmenden die Teile I & II des Handwerksmeisters ablegen.
Kosten für die Abnahme der Meisterprüfung entstehen unabhängig von den Gebühren für den Meistervorbereitungslehrgang der HV. Die Gebühren für die Meisterprüfung sind gesondert nach entsprechender Rechnungsstellung an die Handwerkskammer Konstanz bzw. die Handwerkskammer bei der die Teile III & IV abgelegt werden zu bezahlen. HV übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für die Zulassung der Teilnehmenden zur Meisterprüfung durch die Handwerkskammer Konstanz bzw. einer anderen Handwerkskammer.
Darüber hinaus ist der Zugang zu einer stabilen Internetverbindung und einem internetfähigen Endgerät notwendig für die praktische Prüfung im Teil IV.
15. Stundenplan
Theoretischer Unterricht: Montag bis Freitag
Abweichungen vom Stundenplan werden vom Schulleiter rechtzeitig bekannt gegeben. Um eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, am theoretischen Unterricht teilzunehmen.
16. Lehrling für die Lehrlingsunterweisung im Teil IV
Die Auszubildenden zur Meisterprüfung im Teil IV für die Lehrlingsunterweisung werden nicht von der HV gestellt.
17. Prüfungsmaterialien
Die für die Meisterprüfungen benötigten Materialien sind selbst zu organisieren und werden ausdrücklich nicht von HV gestellt.
18. Versicherungsschutz
Für den Versicherungsschutz während des Lehrganges bzw. der einzelnen Veranstaltungen sowie auf dem Weg zu diesen und zurück haben die Teilnehmenden selbst zu sorgen. Schadensfälle die sich im Zusammenhang mit der Fortbildung bzw. den Lehrveranstaltungen ereignen, sind von den Teilnehmenden unverzüglich an HV zu melden.
19. Sonstiges
19.1 Rangfolge. Bei Abweichungen zwischen diesen AGB und dem jeweiligen
Fortbildungsvertrag, gehen die Regelungen des jeweiligen Fortbildungsvertrages vor.
19.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in derartigen Fällen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Dasselbe gilt auch für etwaige Lücken in den AGB. Diese salvatorische Klausel gilt ebenso für den Fortbildungsvertrag.
19.3 Erfüllungsort / Gerichtsstand. Erfüllungsort ist Konstanz und der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der allgemeine Gerichtsstand des Teilnehmenden.
Stand 20.07.2024