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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Hölzl & Völklein GbR (HV) und den Teilnehmenden (TN) in Verbindung mit dem Fortbildungsvertrag der Online Meister Akademie für den Meisterkurs. Sie sind wesentliche Bestandteile des Vertrages und werden als solche von den Teilnehmenden anerkannt. Die Teilnehmenden wurden ausdrücklich auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Ihr Einverständnis mit diesen AGB bestätigen die Teilnehmenden durch ihre Unterschrift auf dem Vertrag.

 

2. Fortbildungsinstitution

Hölzl & Völklein GbR, Wollmatingerstr. 31, 78467 Konstanz

Ansprechpartner: Herr Hölzl und Herr Völklein

 

3. Fortbildungsziele und Lehrgangsinhalt

Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zum Bestehen für die theoretische Meisterprüfung im Teil III & IV erforderlich sind.

 

4. Voraussetzung zur Teilnahme an der Meisterprüfung

Voraussetzung zur Teilnahme an der Meisterprüfung ist die Zulassung durch die Handwerkskammer Konstanz bzw. die Freigabe für die Teile III & IV an die Handwerkskammer Konstanz. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzung obliegt den Teilnehmenden.  Sie senden die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises, Gesellenbrief) an die Handwerkskammer Konstanz, Webersteig 3, 78462 Konstanz bzw. die Handwerkskammer, an der die Teilnehmenden die Teile I & II des Handwerksmeisters ablegt. Kosten für die Abnahme der Meisterprüfung entstehen unabhängig von den Gebühren für den Meistervorbereitungslehrgang der HV. Die Gebühren für die Meisterprüfung sind gesondert nach entsprechender Rechnungsstellung an die Handwerkskammer Konstanz bzw. die Handwerkskammer bei der die Teile III & IV abgelegt werden zu bezahlen. HV übernimmt keine Garantie für die Zulassung der Teilnehmenden zur Meisterprüfung durch die Handwerkskammer Konstanz bzw. einer anderen Handwerkskammer.

 

5. Ort und Lehrgangsdauer

Der Vorbereitungskurs findet komplett online statt und kann somit von überall absolviert werden. Die Lehrgangsdauer beträgt in der Regel 15 Wochen und ist nur ausnahmsweise kürzer. Die Ausbildungskurse werden in Teilzeit (Montag – Freitag) abgehalten. Videocalls finden zweimal die Woche jeweils à 2 Unterrichtsstunden statt. Der Lernaufwand und das Lernpensum sind über die Woche hinweg selbständig über die Lernplattform einzuteilen. 

 

6. Lehrgangsgebühren

Die Höhe der Lehrgangsgebühren ist im Fortbildungsvertrag vereinbart. Der Meistervorbereitungskurs Teil III kostet 1.850€, der Meistervorbereitungskurs Teil IV kostet 790€ und der Meistervorbereitungskurs Teil III & IV kostet 2.290€. Das optionale Hardcover Skript Teil III & IV kostet 99€. Bei einer Einmalzahlung werden die Lehrgangsgebühren sofort fällig. Für alle Kurse ist auch eine Ratenzahlung möglich (beispielhaft für Teil III & IV: 650€ bei Anmeldung, 750€ nach einem Monat und 890€ nach 2 Monaten). Die genauen Ratenzahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Anmeldeformular. Die möglichen Zahlungsarten sind Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Vorkasse. Die Lehrgangsgebühren sind zu den vereinbarten Terminen pünktlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Kommen die Teilnehmenden mit einer Zahlungsrate mehr als 14 Tage in Rückstand, wird die gesamte offene Forderung sofort in voller Höhe fällig. HV ist berechtigt, ihre Dienstleistungsverpflichtung aus dem Fortbildungsvertrag zurückzuhalten und daher den Teilnehmenden zu den Fortbildungskursen nicht zuzulassen, wenn und solange die Teilnehmenden ihre Zahlungsverpflichtungen aufgrund des Fortbildungsvertrages nicht erfüllt hat. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, jede Veränderung ihrer/seiner Wohnadresse unverzüglich schriftlich der HV mitzuteilen, solange noch irgendeine Zahlungsforderung ihm gegenüber offen ist. Das Zahlungsziel und mögliche Verzugszinsen werden im Rahmen des Vertragsabschlusses über unsere Lernplattform auf elopage bestimmt.

 

7. Anmeldung

Die Teilnehmenden können sich persönlich bei der HV oder schriftlich, per E-Mail oder auf der Homepage der HV anmelden. Jede Anmeldung ist unmittelbar nach Eingang dieser verbindlich. Eine Anmeldung per E-Mail ist auch dann rechtsverbindlich, wenn keine elektronische Unterschrift zur Verfügung steht und dies durch Anerkennung der AGB der HV durch Ankreuzung im elektronischen Anmeldeformular per E-Mail bestätigt wird. Die Lehrgangsgebühr ist entsprechend des vereinbarten Zahlungstermins fällig. Der Zahlungstermin wird im Rahmen des Vertragsabschluss über unsere Lernplattform auf elopage bestimmt. Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers ist HV berechtigt, nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzuges zu verlangen. HV behält sich das Recht vor, bei Unmöglichkeit, bei höherer Gewalt, Streik und Naturkatastrophen die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Wird die Veranstaltung abgesagt, erhalten die Teilnehmenden die von ihnen bezahlte Lehrgangsgebühr zurück. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von HV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HV beruht.

 

8. Pflichten der Teilnehmenden

Die Kursgebühr ist entsprechend der Zahlungsfristen zu entrichten. Zudem sind folgende Materialien vom TN zu kaufen:

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- Bücher (Handwerkerfibel ca. 64,90 €), diese sind von den Teilnehmenden selbst zu organisieren und müssen beim Kursbeginn vorhanden sein

- Digitales Skripte ist kostenlos und ein ausgedrucktes Skript kostet 99€


Die Teilnahme am theoretischen Unterricht sollte für jeden Teilnehmenden im Interesse einer erfolgreichen Ablegung der Meisterprüfung als selbstverständlich angesehen werden.

 

9. Pflichten der HV

Der Leistungsumfang der von HV angebotenen Lehrgansveranstaltungen ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Weitergehende Leistungsverpflichtungen von HV, insbesondere die Entwicklung teilnehmerspezifischer Problemlösungen, bestehen nicht. HV ist berechtigt, die Schulunterlagen nach dem jeweils neusten Stand zu überarbeiten. Hieraus kann der Teilnehmer keine Ansprüche herleiten. Schulungsunterlagen dürfen ohne Genehmigung von HV nicht vervielfältigt werden. Für Sonderkopien wird eine Gebühr erhoben. Videoaufnahmen, Bandmitschnitte und Fotografieren sind während der Lehrgangsveranstaltungen nicht gestattet, es sei denn für Schulungszwecke. HV darf die Daten, die der Kursverwaltung dienen, aufzeichnen. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Aufnahme und Speicherung der ihn betreffenden Daten einverstanden. HV erstellt dem TN eine Teilnahmebescheinigung mit Dauer, Ziel und Inhalt der Maßnahme.

 

10. Kündigung

Der Fortbildungsvertrag gilt für die Lehrgangsdauer (siehe 5.). Der Fortbildungsvertrag ist für jede Vertragspartei nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. 

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11. Rücktrittsrecht

Bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. bei Nicht-Förderung der Maßnahme besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht vor Beginn der Maßnahme. Es besteht weiterhin ein allgemeines kostenloses Rücktrittsrecht bis 14 Tage nach Vertragsschluss.

 

12. Aufhebungsvertrag

Eine Aufhebung des Fortbildungsvertrages ist mit beiderseitigem Einverständnis nach Vereinbarung der beiderseitigen Vertragspflichten möglich.

 

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Konstanz und der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der allgemeine Gerichtsstand des Teilnehmenden.

 

14. Haftungsbeschränkung

Beide Vertragsparteien haften für nachgewiesene Pflichtverletzungen und Schäden im Zusammenhang mit dem Fortbildungsvertrag nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Weiterhin übernimmt HV keine Garantie, dass die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt wird. Aus dem Kursangebot resultiert keine Haftung für HV für das Bestehen der Meisterprüfung. Es obliegt den Teilnehmenden sich mit der Unterstützung von HV ausreichend auf die Prüfung vorzubereiten.

 

15. Sonstige Leistungen der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden verpflichten sich:

1. Alle Lehrgangsgebühren sonstige Gebühren rechtzeitig zu bezahlen,

2. sich an die vereinbarten AGB zu halten,

3. bei Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, und

4. dem Ruf und Ansehen der Schule keinen Schaden zuzufügen.

 

16. Stundenplan

Theoretischer Unterricht:
Montag bis Freitag 

Abweichungen vom Stundenplan werden vom Schulleiter rechtzeitig bekannt gegeben. Um eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, am theoretischen Unterricht teilzunehmen.

 

17. Lehrling für die Lehrlingsunterweisung im Teil IV

Die Auszubildenden zur Meisterprüfung im Teil IV für die Lehrlingsunterweisung werden nicht von der HV gestellt.

 

18. Prüfungsmaterialien

Die für die Meisterprüfungen benötigten Materialien sind selbst zu organisieren und werden ausdrücklich nicht von HV gestellt.

 

19. Versicherungsschutz

Für den Versicherungsschutz während des Lehrganges bzw. der einzelnen Veranstaltungen sowie auf dem Weg zu diesen und zurück haben die Teilnehmenden selbst zu sorgen. Schadensfälle die sich im Zusammenhang mit der Fortbildung bzw. den Lehrveranstaltungen ereignen, sind von den Teilnehmenden unverzüglich an HV zu melden.

 

20. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in derartigen Fällen, eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Klausel zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Dasselbe gilt auch für etwaige Lücken in den AGB. Diese salvatorische Klausel gilt ebenso für den Fortbildungsvertrag.

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